Viele straffällig gewordene Menschen befinden sich nach ihrer Verurteilung oder Haftentlassung in einer problematischen finanziellen Situation. Ersatzansprüche von Opfern und Geschädigten, Unterhalts- und Mietrückstände, Verpflichtungen aus Ratenzahlungskäufen und Prozesskosten summieren sich häufig derart, dass ein Neubeginn kaum möglich erscheint. Resignation und Perspektivlosigkeit erhöhen das Risiko erneuter Straffälligkeit.
Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, bietet der Osnabrücker Hilfsfonds Straffälligen Hilfe an, die finanzielle Notlage ohne Überforderung der individuellen Belastbarkeit selbst zu überwinden. Er gewährt unter besonderen Bedingungen zinslose Darlehen, um die Regulierung von Schulden zu tragbaren Bedingungen zu ermöglichen.
Der Osnabrücker Hilfsfonds ist ein gemeinnütziger Verein, der 1979 in Osnabrück gegründet wurde. Initiator und Mitbegründer war der damalige Vizepräsident des Landgerichts Osnabrück und spätere Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Jürgen Goydke. Das Anfangskapital des Osnabrücker Hilfsfonds wurde zu Beginn durch die Kirchen und die Stadt und den Landkreis Osnabrück eingebracht.
Durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen an straffällig gewordenen Menschen, wollen wir deren Resozialisierung fördern, die Verantwortungsübernahme stärken, Verhaltens- und Einstellungsänderungen unterstützen, einen Interessenausgleich ermöglichen und somit einen Beitrag zur Kriminalprävention leisten.
Bis heute wird der Osnabrücker Hilfsfonds ehrenamtlich durch Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück sowie von Mitarbeitenden aus der Justiz und aus den Wohlfahrtsverbänden unterstützt und getragen.
Darlehensnehmer: | 552 |
Gläubiger: | 1.775 |
ursprüngliche Schuld: | 4.282.437,13 € |
vergebene Darlehen: | 1.252.761,34 € |
Schuldnachlass: | 70,75 % |
Darlehensanträge können nur über die Bewährungshelfer des Ambulanten Justiz- sozialdienstes oder die Sozialdienste der Freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Diese führen die Verhandlungen mit den Gläubigern, um erhebliche Schuldennachlässe zu erreichen. Vor den Verhandlungen mit den Gläubigern muss der Hilfsfonds seine Bereitschaft zur Darlehensvergabe erklären. Der Osnabrücker Hilfsfonds gewährt grundsätzlich nur Darlehen, wenn alle Gläubiger zu einem Schuldnachlass von mindestens 50 % bereit sind und sämtliche Schulden durch das Darlehen abgedeckt werden können.
Die Darlehenssumme soll den Betrag von 5.000,- Euro nicht überschreiten. Das Darlehen soll innerhalb von 3 Jahren zurückgezahlt werden.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit den Gläubigern werden dem Osnabrücker Hilfsfonds folgende Unterlagen vorgelegt:
Der Vorstand entscheidet nach abschließender Prüfung, über die Gewährung eines Darlehens.
Bei einer Darlehensgewährung werden die Vergleichssummen direkt an die Gläubiger überwiesen.
Für das Darlehen werden keine Zinsen berechnet. Der Darlehensempfänger hat lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Der Darlehensnehmer haftet selbst für das Darlehen. Bei Zahlungsverzögerungen wird der jeweilige Bewährungshelfer bzw. der Antrag stellende Sozialdienst der Freien Wohlfahrtspflege informiert.
Hier finden Sie unsere Vergaberichtlinien und unsere aktuelle Informationsbroschüre als pdf-Dokumente für den Ausdruck hinterlegt.
Das für Darlehensanträge benötigte Antragsformular kann für konkrete Bedarfe unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
Vergaberichtlinien | herunterladen |
Flyer | herunterladen |
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Thomas Casper
1. Vorsitzender,
Ambulanter Justizsozialdienst,
Bezirk Osnabrück
Ubbo Weerts
Stellvertretender Vorsitzender,
Bewährungshelfer a.D
Burkhard Teschner
Stellvertretender Vorsitzender,
Straffälligenhilfe Diakonie Stadt
und Landkreis Osnabrück