Verein zur Unterstützung Straffälliger bei der
Regelung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten


Schulden gefährden den Neuanfang...

Viele straffällig gewordene Menschen befinden sich nach ihrer Verurteilung oder Haftentlassung in einer problematischen finanziellen Situation. Ersatzansprüche von Opfern und Geschädigten, Unterhalts- und Mietrückstände, Verpflichtungen aus Ratenzahlungskäufen und Prozesskosten summieren sich häufig derart, dass ein Neubeginn kaum möglich erscheint. Resignation und Perspektivlosigkeit erhöhen das Risiko erneuter Straffälligkeit.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, bietet der Osnabrücker Hilfsfonds Straffälligen Hilfe an, die finanzielle Notlage ohne Überforderung der individuellen Belastbarkeit selbst zu überwinden. Er gewährt unter besonderen Bedingungen zinslose Darlehen, um die Regulierung von Schulden zu tragbaren Bedingungen zu ermöglichen.

Chancen

Straffällig gewordene Menschen haben nach Gewährung eines Umschuldungsdarlehens eine reelle Chance für einen Neuanfang in wirtschaftlich tragbaren und überschaubaren Verhältnissen.

Entschädigung

Auch die Gläubiger profitieren, da zumindest ein Teil der ursprünglichen Forderung beglichen wird. Das gewährte Darlehen wird direkt an die Gläubiger überwiesen.

Über uns

Der Osnabrücker Hilfsfonds ist ein gemeinnütziger Verein, der 1979 in Osnabrück gegründet wurde. Initiator und Mitbegründer war der damalige Vizepräsident des Landgerichts Osnabrück und spätere Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Jürgen Goydke. Das Anfangskapital des Osnabrücker Hilfsfonds wurde zu Beginn durch die Kirchen und die Stadt und den Landkreis Osnabrück eingebracht.

Durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen an straffällig gewordenen Menschen, wollen wir deren Resozialisierung fördern, die Verantwortungsübernahme stärken, Verhaltens- und Einstellungsänderungen unterstützen, einen Interessenausgleich ermöglichen und somit einen Beitrag zur Kriminalprävention leisten.

Bis heute wird der Osnabrücker Hilfsfonds ehrenamtlich durch Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück sowie von Mitarbeitenden aus der Justiz und aus den Wohlfahrtsverbänden unterstützt und getragen.

Bisher vergebene Darlehen:

Stand: 31.12.2020
Darlehensnehmer:
552
Gläubiger:
1.775
ursprüngliche Schuld:
4.282.437,13 €
vergebene Darlehen:
1.252.761,34 €
Schuldnachlass:
70,75 %

Vergaberichtlinien

Die Richtlinien des Osnabrücker Hilfsfonds verdeutlichen die Bedingungen für eine Darlehensvergabe und geben Hinweise auf die Erfordernisse bei der Umsetzung.
Der Verein hat den Zweck, Straffälligen und deren Familien im Landgerichtsbezirk Osnabrück durch die Vermittlung der Bewährungshelfer oder der Sozialdienste der Freien Wohlfahrtspflege die Regelung ihrer Schulden zu tragbaren Bedingungen zu ermöglichen. Durch Gewährung von Darlehen soll erreicht werden, dass die Schulden zusammengefasst und nach einem überschaubaren Tilgungsplan in an- gemessenen Raten bezahlt werden können. Den Straffälligen soll so ein Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen ermöglicht werden. Der Osnabrücker Hilfsfonds gewährt die Darlehen direkt.

Darlehensanträge können nur über die Bewährungshelfer des Ambulanten Justiz- sozialdienstes oder die Sozialdienste der Freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Diese führen die Verhandlungen mit den Gläubigern, um erhebliche Schuldennachlässe zu erreichen. Vor den Verhandlungen mit den Gläubigern muss der Hilfsfonds seine Bereitschaft zur Darlehensvergabe erklären. Der Osnabrücker Hilfsfonds gewährt grundsätzlich nur Darlehen, wenn alle Gläubiger zu einem Schuldnachlass von mindestens 50 % bereit sind und sämtliche Schulden durch das Darlehen abgedeckt werden können.

Die Darlehenssumme soll den Betrag von 5.000,- Euro nicht überschreiten. Das Darlehen soll innerhalb von 3 Jahren zurückgezahlt werden.

Nach erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit den Gläubigern werden dem Osnabrücker Hilfsfonds folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Personalbogen des Schuldners
  • Stellungnahme des Bewährungshelfers bzw. der Sozialdienste
  • Abzahlungsvorschlag
  • Schuldenaufstellung (Gesamtschulden)
  • Gläubigerdaten
  • Vergleichserklärung der Gläubiger

Der Vorstand entscheidet nach abschließender Prüfung, über die Gewährung eines Darlehens.
Bei einer Darlehensgewährung werden die Vergleichssummen direkt an die Gläubiger überwiesen.

Für das Darlehen werden keine Zinsen berechnet. Der Darlehensempfänger hat lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Der Darlehensnehmer haftet selbst für das Darlehen. Bei Zahlungsverzögerungen wird der jeweilige Bewährungshelfer bzw. der Antrag stellende Sozialdienst der Freien Wohlfahrtspflege informiert.

Downloads

Hier finden Sie unsere Vergaberichtlinien und unsere aktuelle Informationsbroschüre als pdf-Dokumente für den Ausdruck hinterlegt.

Das für Darlehensanträge benötigte Antragsformular kann für konkrete Bedarfe unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  angefordert werden.

Vergaberichtlinien
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Flyer
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Bankverbindung

Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE13 2655 0105 0000 2554 55
BIC: NOLADE22XXX

Kontakt

Osnabrücker Hilfsfonds e.V.
Neulandstraße 4
49084 Osnabrück
0541 3584 265
0541 3584 264

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vorstand

Thomas Casper
1. Vorsitzender,
Ambulanter Justizsozialdienst,
Bezirk Osnabrück

Ubbo Weerts
Stellvertretender Vorsitzender,
Bewährungshelfer a.D

Burkhard Teschner
Stellvertretender Vorsitzender,
Straffälligenhilfe Diakonie Stadt
und Landkreis Osnabrück

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